Wie läuft eine Behandlung ab und wie sind die Kosten geregelt ?

Gesetzliche Krankenkasse:

Sie benötigen zunächst einen Termin für ein Erstgespräch, die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde.
Diesen erhalten Sie nach persönlichem telefonischen Kurzkontakt während meiner telefonischen Sprechzeit, die jeweils auf dem Anrufbeantworter zu erfahren ist.

Im diesem Erstgespräch lernen Sie mich kennen und ich bekomme von Ihnen Informationen bezüglich Ihres Anliegens. Wir besprechen dann, wie eine weitere Behandlung aussehen könnte.

Falls sich keine Behandlung anschließen kann, z.B. weil alle Therapieplätze belegt sind, besprechen wir auch Alternativen. Es können maximal drei Sprechstundentermine stattfinden, für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse besteht.

Zu berücksichtigen sind für längere Therapien momentan leider Wartezeiten für Sie, trotzdem kann ein orientierendes/beratendes Erstgespräch oft hilfreich sein. Wie lang die Wartezeiten sind, ist schwer abzuschätzen, da es von den laufenden Therapien abhängt, wann wieder ein Platz frei wird.

Wenn Sie sich für eine Fortführung der Behandlung entscheiden und aus fachlicher Sicht eine Therapie angezeigt scheint, finden die zwei sogenannten „probatorischen Sitzungen“ statt. Diese dienen der erweiterten Diagnostik, der konkreteren Absprache der Therapieziele und dem Planen der Behandlung. Die Krankenkasse übernimmt auch hierfür die Kosten.

Spätestens danach wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt, welche dann über die Kostenübernahme entscheidet. Kurzzeittherapie umfasst 12 Stunden, die bei Bedarf um weitere 12 Stunden auf Antrag bei der Krankenkasse verlängert werden kann. Langzeitbehandlungen müssen danach gesondert beantragt werden.

Nach Bewilligung durch die Krankenkasse findet idealerweise einmal wöchentlich ein Gespräch über 50 Minuten statt. Die Symptomatik wird immer wieder beobachtet, differenziert und die Behandlung mit den einzelnen Methoden und Bausteinen konkret geplant. Zwischen den Terminen sind ggf. Übungen nach Absprache durchzuführen und abgesprochene Aufgaben zu bearbeiten, die ihren Lösungsprozess und Therapieerfolg unterstützen.
Bei bestimmten Erkrankungsbildern werden bei Bedarf auch mehrstündige Termine außer Haus vereinbart, was wir dann gemeinsam abstimmen würden.

Die Behandlung wird immer mit einem gemeinsamen Gespräch beendet, idealerweise wenn Ihr Therapieziel erreicht wurde.

Ich räume in besonders dringenden Fälle zwar möglichst zeitnah auch Termine für sogenannte Akutbehandlungen ein. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass diese Plätze nicht unendlich verfügbar sind, so dass es auch dazu kommen kann, dass ich ggf. einmal eine Bitte um Behandlung absagen muss.

Berufsgenossenschaften:

Da ich mit den Verfahren der Berufsgenossenschaften vertraut bin, können sich über eine Berufsgenossenschaft unfallversicherte Personen im Rahmen eines Heilverfahrens nach berufsgenossenschaftlich anerkannten Arbeitsunfällen an mich wenden.
Eine Kostenübernahme für die Behandlung bitte ich Sie vorher selbst einzuholen, im Nachhinein ist dieses i.d.R. nicht mehr möglich.

Private Krankenversicherungen/Beihilfe:

Wenn Sie über eine private Krankenversicherung versichert sind, bitte ich Sie, die Krankenkasse vor Aufnahme einer Behandlung zu unterrichten, damit die Kostenübernahme geklärt werden kann. In der Regel werden fünf sogenannte probatorische Sitzungen, die dem Kennenlernen, der Absprache von Behandlungsbedürftigkeit, den Therapiezielen und der Planung der Behandlung dienen, zwar ohne Probleme durch die Versicherung übernommen. Da die Vertragswerke jedoch nicht einheitlich sind, bitte ich Sie im eigenen Interesse, diese vor Behandlungsbeginn zu sichten/nachzufragen, um evtl. Nachteile zu vermeiden.

Ihnen werden spätestens für die Beantragung einer Behandlung, egal ob Kurz- oder Langzeittherapie, Unterlagen zugesandt, die z.T. von Ihnen selbst, z.T. von Ihrem behandelnden Arzt und z.T. von mir als behandelnder Psychotherapeutin ausfüllt werden müssen.

Sind sie Beihilfeberechtigt, bitte ich Sie ebenso, unbedingt die Beihilfestelle vor Beginn einer Behandlung zu kontaktieren. Von Ihrer Beihilfestelle werden Ihnen dann entsprechende Papiere zugesandt, um den Antrag auf Kostenübernahme stellen zu können. Dieser wird dann im Normalfall von einem Gutachter geprüft, bevor eine Kostenübernahme erteilt wird.

Ich verfüge über alle Qualifikationen, die von den Versicherungen/Beihilfestellen üblicherweise gefordert werden, um die Behandlung durch mich zu genehmigen.

Die Abrechnung der Kosten erfolgt regulär über die GOÄ (2,3-facher Steigerungssatz). Der Therapievertrag besteht zwischen Ihnen und mir. Sie erhalten regelmäßig Rechnungen und leiten diese nach Bezahlung gerne an die Versicherung/Beihilfe weiter, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Allgemeine psychologische Beratung:

Liegt keine Störung mit Krankheitswert vor, kann leider keine Kostenübernahme durch Versicherungen erfolgen. Die Klärung von Beziehungsproblemen, Paartherapie, Lebensberatung oder Coaching sind bei Bedarf zwar hochgradig sinnvoll, werden von den Krankenkassen jedoch nicht übernommen.
Bei Bedarf empfehle ich gerne geeignete Stellen oder Sie entrichten die Kosten selber.
Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten, im 2,3-fachen Steigerungssatz